Garten: Baumfällungskosten sind Betriebskosten
Ob freistehendes Einfamilienhaus mit Garten, Wohnung mit Gartenanteil oder auch nur Anteil an einer gemeinsamen Siedlungs-Grünanlage: Mieter müssen grundsätzlich die Gartenpflege übernehmen beziehungsweise dafür aufkommen. Dazu gehört zählt auch die Fällung eines morschen Baumes.