Totholz: Haftung hat Grenzen

Garten – Als Gartenbesitzer gleich zum Jahresbeginn einen Termin für die jährliche Totholzkontrolle (Zum Magazinbeitrag) auszumachen, ist eine gute Idee. Insbesondere, wenn auf dem Grundstück alte, große Bäume stehen. Dabei kommt ein Baumpfleger oder Forstarbeiter vorbei und prüft altes Gehölz auf dessen Standfestigkeit. Das ist nicht nur im Hinblick auf den Klimawandel und die daraus folgenden, immer extremeren Wetterereignisse Pflicht, sondern auch aus Haftungsgründen ratsam. Morsche Äste können jederzeit entstehen. Wenn sie brechen und aus großer Höhe auf Autos oder, schlimmer, auf Passanten fallen, ist nicht nur der körperliche Schaden groß – auch der finanzielle, wenn ein Gericht die Haftbarkeit des Eigentümers feststellt.

Diese Haftung ist gesetzlich verankert, hat aber auch Grenzen. Das hat das Landgericht Wuppertal in einem aktuellen Urteil festgelegt. Dabei ging es um einen Ast, der ein am Straßenrand stehendes Auto beschädigt hatte. Den dabei entstandenen Schaden von circa 6000 Euro klagte der Autobesitzer ein. Die Begründung: Der Grundstückseigentümer, auf dessen Boden der Baum steht, habe den Zustand des Baumes nicht geprüft. Diese Klage wiesen die Richter ab. Der Autobesitzer habe keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Grundstücks- respektive Baumbesitzer, da er nicht beweisen konnte, dass eine durchgeprüfte Sichtkontrolle („Totholzkontrolle“) Schaden am Baum hätte erkennen lassen. Somit fehle eine direkte Verbindung zwischen einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht und dem entstandenen Schaden. Nur wenn bewiesen werde, dass eine ordnungsgemäße Überprüfung die Gefahr aufgedeckt hätte, kann eine fehlende oder unzureichende Kontrolle als Ursache für den Unfall angesehen werden. Selbst mit regelmäßigen Kontrollen könnten Baumschädigungen übersehen werden, so das Gericht.

Grundsätzlich gilt: Wer einen Baum auf dem Grundstück hat, muss dafür Sorge tragen, dass Bäume oder Teile von ihnen entfernt werden, wenn sie den Verkehr gefährden könnten, wenn sie nicht standsicher sind oder zu stürzen drohen. Andererseits ist eine Erkrankung eines Baumes von außen nicht immer sichtbar. Selbst bei starkem Holzzerfall können Baumkronen vollkommen grün und Krankheitszeichen nicht erkennbar sein. Diese Tatsache rechtfertigt jedoch nicht die Entfernung aller Bäume in der Nähe von Straßen, denn der Verkehr muss gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln entstehen, sondern auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur zurückzuführen sind, als unvermeidbar akzeptieren.

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