Recht– Wer etwas findet, muss versuchen, seinen Fund dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzubringen. Wenn sich aber niemand findet, dem die Sache gehört, kommt in der Regel Paragraph 973 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Anwendung. Danach erhält nach sechs Monaten der Finder Eigentum an der Fundsache. Auf diesen Paragraphen berief sich eine Mieterin, die in ihrer Wohnung 80.000 Euro gefunden hatte. Am Ende einer Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht ging sie aber leer aus.
Folgendes war passiert: Die Mieterin hatte einen Elektriker bestellt, um eine Steckdose in ihrer Wohnung zu überprüfen. „Gemeinsam lösten der Elektriker und die Klägerin die Schutzvorrichtung dieser Steckdose, hinter der in einem Hohlraum knapp 80.000 Euro in Euro- und Dollarnoten versteckt waren“, so ein Sprecher des Münchner Amtsgerichts. Diesen Geldbetrag hätten die Klägerin und der Elektriker bei der Polizei abgegeben. Die Beamten reichten die Geldbündel weiter an das städtische Fundbüro. Dort, so der Sprecher, sei man der Ansicht gewesen, der Fund gehöre in den Nachlass des verstorbenen Vormieters, für den durch das Amtsgericht eine Nachlasspflegerin bestellt worden war. Man übergab ihr das Geld. Weil die Finderin der Ansicht war, das Fundbüro habe nicht sämtliche ehemaligen Mieter der Wohnung ausfindig gemacht, reichte sie Klage ein und forderte zumindest 1.500 Euro.
Das Gericht wies die Klage ab. In ihrer Begründung erläuterten die Vorsitzenden, dass es sich bei den 80.000 Euro um gar keine Fundsache handelt. Gemäß der Aussage der Nachlasspflegerin sei davon auszugehen, dass Verstorbene die Banknoten zu seinen Lebzeiten in der Steckdose versteckt habe. Dessen Verwandte hätten die Wohnung nach seinem Tod erfolglos nach dem Geld durchsucht, so die Nachlasspflegerin. Auch das Fundbüro sei wegen des Behälters, in dem sich das Geld befand und auf dem sich passende Datumsangaben fanden, zu dem Schluss gekommen, dass es sich um Geld des Verstorbenen gehandelt habe“, teilte der Amtsgerichtssprecher mit.
Das Gericht ging also davon aus, dass der Vormieter das Geld nicht verloren hat. Er habe den Besitz daran behalten, wenngleich er auch verstarb. Sein Eigentum aber ging automatisch an den Erben über. „Anhaltspunkte dafür, dass ein anderer Vormieter der Klägerin die Banknoten versteckte, wurden nicht vorgetragen und unter Beweis gestellt“, heißt es in der Urteilsbegründung.