Wärmepumpe: Bei Einbau Gebäudeversicherung prüfen

Wohnen – Ob Neubau, Bestand oder energetische Sanierung: Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich nicht nur vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für den Einbau einer Wärmepumpe. Rund um Förderantrag, Machbarkeit und Effizienzfragen vergessen viele, sich dafür auch einen adäquaten Versicherungsschutz zuzulegen.

Experten raten dringend, sich bei seiner jeweiligen Versicherung zu erkundigen, ob eine solche Anlage ausreichend geschützt ist. Generell lässt sich feststellen: Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Sturm, Überspannung und Leitungswasser ab und umfasst das Gebäude und alle fest eingebauten Gegenstände, also auch Heizungsanlagen. Wärmepumpen an der Außenseite von Häusern, etwa entlang von Einfahrten oder im Garten, können durchaus mitversichert sein, wenn sie „mit dem Gebäude eine technische Einheit bilden“, wie es heißt. Ob dem bei der vorhandenen Versicherung so ist, lässt sich mit einem Blick in den Vertrag oder mit einem Anruf beim Versicherungsbüro herausfinden.

Im Detail kann es allerdings haken: Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder auch Defekte am Gerät sind meist nicht abgedeckt. Die meisten Versicherer haben jedoch passende Bausteine im Angebot, um die sich eine Police schnell erweitern lässt. Unbedingt überprüfen sollten Eigentümer von Wärmepumpen aber, ob ihr Gerät gegen Diebstahl versichert ist. Regulär ist dies meist nur der Fall, wenn sie fest in das Gebäude integriert ist. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, Kontakt mit der jeweiligen Versicherung aufzunehmen, ob der vorhandene Versicherungsschutz ausreicht.

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