Kurioser Fall: 80.000 Euro in Steckdose keine Fundsache

Wer etwas findet, muss versuchen, seinen Fund dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzubringen. Wenn sich aber niemand findet, dem die Sache gehört, kommt in der Regel Paragraph 973 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Anwendung.

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