Sommer, Sonne, Sonnensegel: Was sagt die WEG dazu?

Recht – Von regnerischem Frühjahr auf hochsommerliche Hitze in knapp zwei Wochen: Der Frühling in diesem Jahr ließ auf sich warten. An seine Stelle trat der Sommer, mit voller Kraft. Haus- und Wohnungsbesitzer, die ein schattiges Plätzchen an der frischen Luft haben, können sich in diesen Tagen freuen. Wer kann, tauscht gern überhitzte Wohnräume gegen Schatten und leichten Wind draußen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt Schatten.

Wer in einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss beim Schattenschaffen aufpassen. Je nach Art und Weise des Objekts, das Schatten wirft, müssen Eigentümer möglicherweise die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einholen. Das gilt auf jeden Fall für alles, was mit dem Gebäude verschraubt oder anderweitig fix angebracht wird: Gelenkarmmarkisen, fest installierte Sonnensegel oder Überdachungen aller Art. Wer mobile Sonnenschirme aufstellen möchte oder ab und zu ein Sonnensegel an der Balkonbrüstung anbindet, muss in der Regel nicht fragen. Innenrollos, Raffrollos oder reflektierend beschichtete Vorhänge können jederzeit in der Wohnung installiert werden. 

Es gilt also: Setzen, stellen, legen – okay. Bevor aber gebohrt, gedübelt und geschraubt wird – besser die WEG fragen. Es empfiehlt sich, das in jedem Fall rechtzeitig, also deutlich vor einer Anschaffung, zu tun. Was Klimaanlagen angeht, gilt analog: Soll sie fest in die Bausubstanz installiert werden, will die WEG gefragt werden. Mobile Klimaanlagen oder Ventilatoren bedürfen keiner Genehmigung. Vorausgesetzt natürlich, ihr Betriebsgeräusch ist so dezent, dass es die Nachbarn nicht stört. 

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