Recht– Wenn der Vermieter Handwerker ins Haus schickt, haben seine Bewohner oft gemischte Gefühle. Zumindest dann, wenn größere Erneuerungen anstehen. Meist steht dann auch eine baldige Mieterhöhung ins Haus – das jedenfalls lehrt die Erfahrung. Dass das nicht unbedingt sein muss, legt ein aktuelles Gerichtsurteil nahe. Verhandelt wurde der Fall einer ausgetauschten Heizung. Der Vermieter ließ die Anlage austauschen, weil ihn eine Energieeinsparverordnung dazu zwang. Nachdem die Arbeiten beendet waren, schlug er 40 Euro pro Monat auf die bis dahin übliche Miete. Das wollte der Mieter nicht hinnehmen und ließ die Angelegenheit gerichtlich prüfen. Der Fall landete letztlich vor dem Landgericht Bonn. Dieses stellte fest, dass Vermieter grundsätzlich die Miete erhöhen können, wenn sie die Mietsache modernisieren. Anders liegt der Fall allerdings, wenn die Modernisierung aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen erforderlich und notwendig ist. Dann nämlich handele es sich nicht um eine Modernisierung, sondern um eine Instandhaltung, so die Richter. Solche Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Modernisierungen: Nicht immer ein Grund für Mieterhöhung

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