47,7 Quadratmeter: Deutlich mehr Wohnfläche pro Kopf

Wohnen – Der Wohnungsmangel in Deutschland ist real. Dabei werden nach Auskunft des Umweltbundesamtes stetig mehr und größere Wohnungen gebaut. Daraus ergibt sich, dass die beanspruchte Wohnfläche pro Person steigt. Die Gründe sieht das Bundesamt unter anderem an der steigenden Zahl von Single-Haushalten und dem Anstieg der Wohnfläche mit zunehmendem Alter. 

„Im Jahr 2021 gab es in Deutschland rund 43,1 Millionen Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich Wohnheimen“ so das Umweltbundesamt, das sich dabei auf eine Erhebung des Statistischen Bundesamts beruft. Demnach seien rund zweieinhalb Millionen Wohnungen mehr als noch vor zehn Jahren verfügbar. Waren es 2011 noch 46,1 Quadratmeter Wohnfläche pro Person, blickt Deutschland jetzt auf 47,7 Quadratmeter, die pro Kopf zur Verfügung stehen. 

Das Statistische Bundesamt hat in diesem Zusammenhang aufschlussreiche Zahlen zu bieten: „27 Prozent der alleinlebenden über 65-Jährigen wohnten 2022 auf je mindestens 100 Quadratmeter“, teilt die Bundesbehörde mit. Damit hätten ältere Menschen in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere. 

Das unterstreicht mit Zahlen, was Immobilienexperten seit Jahren im Berufsalltag sehen: Wer kann, bleibt in seinen Häusern wohnen, auch wenn die Kinder eventuell ausgezogen sind und somit an sich weniger Wohnraum benötigt werden würde. Senioren begreifen das eigene, meist abbezahlte Haus als Sicherheit, Garant für Lebensqualität und Heimat zugleich. Hinzu kommt, dass Menschen in Deutschland auf eine stetig steigende Lebenserwartung blicken dürfen. Die Fachleute berichten auch von stetig steigenden Ansprüchen ans Wohnen bei jungen Leuten: Wo junge Pärchen früher in eine Zwei-Zimmer-Wohnung gezogen sind, steht heute eine Drei- oder Vier-Zimmer-Wohnung auf der Wunschliste – nicht nur, aber auch des veränderten Arbeitsalltags wegen, zu dem oft Homeoffice gehört. 

Das gelte auch für den Gartenumbau. Die Kosten dafür seien nicht zwangsläufig entstanden,  denn die Steuerpflichtigen waren aus keinen rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen dazu verpflichtet. 

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