Recht – Die klassische Ehe ist ein Auslaufmodell. Immer mehr Paare quer durch alle Altersklassen leben ohne Trauschein zusammen. Dagegen ist nichts einzuwenden – so bald aber gemeinsames Eigentum angeschafft wird, sollten die „wilden“ Eheleute Vorkehrungen zur gegenseitigen Absicherung treffen.
Zum Beispiel für den Fall, dass einer der beiden Eigentümer stirbt. Ein Todesfall ist immer eine Tragödie; zum doppelten Albtraum aber wird er, wenn kein Trauschein vorhanden ist und somit die gesetzliche Erbfolge greift. Als Beispiel sei ein Fall konstruiert: Ein Paar lebt in der gemeinsamen Eigentumswohnung, als das passiert, das sich niemand wünscht: Ein Partner stirbt. Passiert das bei Eheleuten, die keinen Ehevertrag unterzeichnet und auch kein Testament hinterlassen haben, erbt normalerweise der Überlebende die Immobilie. Bei Paaren, die ohne Trauschein zusammenleben, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Die sieht vor, dass die gesetzlichen Erben den Anteil des Verstorbenen an der Immobilie erhalten – das können seine Geschwister oder Neffen sein. Der überlebende Partner müsste nun die Erben auszahlen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Experten empfehlen deshalb, direkt nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag eine zweite Unterschrift zu leisten: auf einem Testament oder Erbvertrag. Nur so könnten sich Paare gegenseitig absichern und als Erben am gemeinsamen Eigentum einsetzen. Eine rechtliche Beratung ist für so einem Fall ratsam.