Eis gewinnt: Winter-Ärger mit dem Biomüll
Grundsätzlich gelte: Für die Entleerbarkeit von Tonnen ist ihr Besitzer zuständig, nicht der Abfuhrunternehmer. „Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren“, so die EVA.
Grundsätzlich gelte: Für die Entleerbarkeit von Tonnen ist ihr Besitzer zuständig, nicht der Abfuhrunternehmer. „Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren“, so die EVA.
Jeden Winter kommt mindestens einmal der Tag, an dem die Biotonne gar nicht oder nur halb geleert wurde. Der Grund: Tiefsttemperaturen in der Nacht haben den Abfall einfrieren lassen – oder die Tonnendeckel waren zu den Abholzeiten in aller Früh noch so angefroren, dass sie die Mitarbeiter der Abfuhrunternehmen nicht aufbekommen haben.