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Trockenheit: Neue Regeln für den Umgang mit Wasser

Trockenheit: Neue Regeln für den Umgang mit Wasser

17. Oktober 2025
Die vorherrschend trockene Periode zieht sich nun schon über Wochen hin, weshalb sich das Landratsamt Weilheim-Schongau in einer Mitteilung an die Bewohner des Landkreises wendet. Darin gibt sie Hinweise zum Umgang mit Wasser. 

Lokales– Risse in der Erde, sonnenverbranntes Gras und Niedrigwasser in Seen und Badeweihern: Es ist offensichtlich, dass Wasser in diesem Sommer Mangelware ist. Die vorherrschend trockene Periode zieht sich nun schon über Wochen hin, weshalb sich das Landratsamt Weilheim-Schongau in einer Mitteilung an die Bewohner des Landkreises wendet. Darin gibt sie Hinweise zum Umgang mit Wasser. 

Die Ursachen für den angespannten Wasserhaushalt dürften bis in den Winter hinein reichen. Weil es kaum Schneefälle gab, blieben im Frühjahr größere Mengen Schmelzwasser aus. Hinzu kommt, dass in der ersten Jahreshälfte auch kaum Regen fiel. Im heißen Sommer nun zeigt sich das deutlich, auch an den Grundwasser-Messstellen. Das Landratsamt appelliert, Wasser entsprechend bewusst und sparsam zu nutzen. „Dies gilt sowohl für die Verwendung unseres Trinkwassers zum Garten gießen oder das Befühlen von Pools wie auch für direkte Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“, heißt es in dem Schreiben. 

Wer Wasser aus Bächen oder Flüssen entnimmt – und sei es nur die eine oder andere Gießkanne –, fügt Wasserlebewesen direkten Schaden zu. „Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie vor allem in den kleineren Gewässern“, so das Landratsamt. Schlichtweg verboten sei es, mit Gerätschaften Wasser aus Bächen oder Flüssen zu pumpen oder mithilfe von Dämmen Wasser aufzustauen. Dafür brauche es grundsätzlich eine Erlaubnis vom Amt. „Aufgrund der Niedrigwassersituation können derartige Erlaubnisse momentan nicht in Aussicht gestellt werden.“ Eine unerlaubte Wasserentnahme stelle grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Für das Gießen im Garten gelte: Nur in den Morgen- und Abendstunden Nutzpflanzen und Blumen wässern. Daraus folgt, dass Rasenflächen derzeit nicht besprengt werden sollen. 

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