Geh- und Fahrtrecht: Im Zweifel zählt der Einzelfall
Es kommt gar nicht mal so selten vor, dass ein Grundstück keine direkte Verbindung zu einer öffentlichen Straße hat. Nicht erst, seit Städte nachverdichtet und aus vielen Gärten Baugrundstücke werden, entstehen so genannte „Hinterliegergrundstücke“.
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