Energiekosten: Staatliche Preisbremsen im März spürbar

Wohnen– Seit Januar gibt es in Deutschland umfassende staatliche Hilfen, mit denen die stark gestiegenen Energiekosten abgefedert werden sollen. Im März werden sie konkret spürbar. Was Strom-, Gas- und Fernwärmekunden jetzt wissen müssen. 

Mit den Hilfen will die Bundesregierung nach eigenen Angaben Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit Strom- und Gaspreisbremsen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. „Die Basisversorgung wird damit günstiger. Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen“, so die Bundesregierung in ihrem Internetauftritt. 

Strompreis: Maximal 40 Cent pro Kilowattstunde

Seit Januar sind die Strompreise gedeckelt. Für private Verbraucher und Unternehmen liegt dieser Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten als Basisbedarf, der zu diesen Konditionen bezogen werden darf. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit dem regulären Marktpreis berechnet. Verbraucher müssen nichts weiter unternehmen: Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden laut Bundesregierung im März mit ausgezahlt. Das geschieht entweder über die Abrechnung des Stromanbieters (Eigentümer) oder über die Betriebskostenabrechnung (Mieter).

Gas- und Wärmepreis: Maximal 12 Cent für Gas und 9,5 Cent für Fernwärme

Haushalte, die ausschließlich mit Gas heizen, bekommen die gestiegenen Energiepreise am stärksten zu spüren. Eine Gaspreisbremse soll Entlastung bringen. Sie funktioniert folgendermaßen: Privathaushalte sowie Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr zahlen für eine Kilowattstunde maximal 12 Cent – das selbe gilt für Vereine. Fernwärme-Kunden werden ebenso bedacht: Der Preisdeckel liegt hier bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Auch hier gibt es eine Mengeneinschränkung; es darf maximal ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs bezogen werden. Für den Rest wird der reguläre Marktpreis fällig. Diese Regelung soll zum Energiesparen animieren. Auch in diesem Fall müssen Verbraucher nicht tätig werden: Die reduzierten Preise werden automatisch vom Energieversorger übernommen oder erscheinen auf der Nebenkostenabrechnung. Wichtig: Die Gas- und Wärmepreisbremse startet offiziell im März 2023, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. 

Öl, Pellets und Flüssiggas: Aktuelle Härtefallregelungen

Auch Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen, müssen erheblich mehr bezahlen. Der Bundestag hat, so Regierungsangaben, die Voraussetzung für eine Härtefallregelung geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Bundesländer können die Mittel dann für Zuschüsse zur Deckung der Heizkosten einsetzen. Konkret können Haushalte Hilfen beantragen, die für ihre Energieträger das Doppelte der bisherigen Kosten zu bezahlen haben.  

Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an uns: https://www.anders-wohnen.com/kontakt/

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