Wohnen– Beim Thema „Rauchmelder in Wohnräumen“ herrscht seit Kurzem bundesweite Einigkeit: In allen Bundesländern gilt eine verbindliche Pflicht. Was die Vorschriften zur Wartung der kleinen, aber ungemein nützlichen Geräte angeht, ist der Jahreswechsel ein Termin, den man im Kalender haben sollte.
Je nach Herstellerangaben öfter, aber spätestens alle zwölf Monate müssen Rauchmelder getestet beziehungsweise gewartet werden. Wie bei allen Pflichten braucht es feste Termine, weswegen sich in Ermangelung eines bundesweiten „Tag des Rauchmelders“ der Jahreswechsel anbietet. Außerdem: Wer gleich zu Beginn des neuen Jahres tätig wird, muss sich nicht monatelang mit einer unerledigten Aufgabe herumtragen.
Checkliste für den Check:
- Rauchmelder alle zehn Jahre erneuern.
- Prüftaste betätigen, ob ein Signal ertönt.
- Raucheintrittsöffnungen reinigen und das Gerät auf Beschädigungen überprüfen.
- Batterie checken oder wechseln. Hier gilt: Melder mit einem aufgedruckten oder aufgeklebten „Q“ haben eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie und es ertönt ein Störungston, sollte sie zur Neige gehen. Bei allen anderen: am besten jährlich austauschen.
Wer die Rauchmelder warten muss, ist übrigens in der jeweiligen Landesbauordnung des Bundeslands geregelt. Installieren müssen sie alle Eigentümer von Wohnraum. Wenn sie ihn selber bewohnen, fällt ihnen natürlich auch die Pflicht der Wartung zu. Sollte Wohnraum vermietet werden, sind die Mieter dafür zuständig. In Ausnahmefällen kann die Aufgabe auch vom Vermieter selbst oder von einem externen Dienstleister übernommen werden.