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Weilheim: Chance auf bezahlbare Mietwohnungen

Weilheim: Chance auf bezahlbare Mietwohnungen

17. Oktober 2025
Laut Internetauftritt der Stadt Weilheim können sich in Weilheim gemeldete Personen oder Haushalte bewerben, die entweder über einen Wohnberechtigungsschein der Einkommenstufen I bis III verfügen oder deren einzelnes oder gemeinsames Jahresbruttoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Lokales – „Sozialgerechte Bodennutzung“ lautet ein Schlagwort, das meist in seiner Kurzform „SoBoN“  in Weilheimer Bauausschuss- oder Stadtratssitzungen fällt. Gemeint ist damit ein Grundsatzbeschluss, mit dem die Stadt den Rahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum gesteckt hat. Konkret müssen Bauträger und Investoren einen bestimmten Prozentsatz von neu gebauten Wohneinheiten in einem Bauprojekt als „gebundene Wohnungen“ anbieten. Das kann entweder zu einem festen Mietpreis oder über die staatlich geförderte „Einkommensorientierte Zusatzförderung“ (EOF-Finanzierung) geschehen. 

Nun können die ersten Wohnungen in zwei Baugebieten beantragt werden: am Schießstattweg/Schmuzerstraße sowie am Krumpperplatz-Ost. Laut Internetauftritt der Stadt Weilheim können sich in Weilheim gemeldete Personen oder Haushalte bewerben, die entweder über einen Wohnberechtigungsschein der Einkommenstufen I bis III verfügen oder deren einzelnes oder gemeinsames Jahresbruttoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für einen Einpersonenhaushalt sind das etwa 33.500 Euro, für einen Fünfpersonenhaushalt mit drei kindergeldberechtigten Kindern 98.750 Euro. Die genaue Staffelung oder die Details der Förderung ist im Amt für Wohnungsangelegenheiten der Stadt Weilheim (Admiral-Hipper-Straße 20) zu erfragen. 

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