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Vögel füttern (3): Der Balkon

Vögel füttern (3): Der Balkon

17. Oktober 2025
Um die Vogelfütterung am Balkon ranken sich viele Legenden. Verboten, lautet die ganz kurze. Eigentlich erlaubt, die längere. Die korrekte Auskunft allerdings ist: Im Prinzip kein Problem, aber… 

Garten– Um die Vogelfütterung am Balkon ranken sich viele Legenden. Verboten, lautet die ganz kurze. Eigentlich erlaubt, die längere. Die korrekte Auskunft allerdings ist: Im Prinzip kein Problem, aber… 

Die Ausgangslage ist nachvollziehbar. Wohnungsbesitzer, vor allem in einer Stadt, wollen im Winter an ihrem Platz an der frischen Luft Gartenvögeln etwas Gutes tun – wie Gartenbesitzer auch. Rein rechtlich ist das auch kein Problem. Nun freut sich aber nicht jeder Nachbar über das liebe Federvieh am Haus, vor allem nicht über deren Hinterlassenschaften oder Geräusche. Um Unfrieden entgegenzuwirken, empfiehlt der Landesverband für Vogelschutz (LBV) Balkonbesitzern, dafür zu sorgen, dass die Tierliebe weder Nachbarn noch der Bausubstanz zum Verhängnis wird. 

Dazu gehört die Auswahl des richtigen Futters. Es empfiehlt sich, wie übrigens im Garten (Backlink auf Teil 2) auch, genau hinzuschauen, welche Vögel sich im Umfeld des Wohnhauses aufhalten. So lässt sich das Futter genauer auswählen, was wiederum dazu führt, dass die gefiederten Gäste möglichst wenig ungeeignetes Vogelfutter „aussortieren“, also aus dem Vogelhaus werfen. Dieser Art der Verschmutzung, die im ungünstigsten Fall auf dem Balkon des Nachbarn einen Stock tiefer anfällt, beugt auch der Kauf von hochwertigem Vogelfutter vor. Es sei idealerweise schalenfrei, so der LBV, enthalte geschrotete Erdnüsse, geschälte Sonnenblumenkerne, grob gemahlenen Mais, Haferflocken oder gelbe Hirse. Es solle auch möglichst wenig Füllstoffe enthalten  – was nicht nur den Balkon sauber hält, sondern auch den Geldbeutel schont. 

Um Verschmutzungen durch Vogelkot vorzubeugen, kann auch eine Auffangschale unter der Fütterungsstelle gestellt werden. Sie täglich zu reinigen, beugt Vogelkrankheiten vor – und potenziellen Ärger mit dem Vermieter. Tauben sollten mit Blick auf die Bausubstanz, die unter den ätzenden Eigenschaften ihrer Hinterlassenschaften leidet, gar nicht gefüttert werden. Der Vermieter muss nicht gefragt werden, wenn die Futterstelle nicht dauerhaft – also ohne Schrauben und Bohren – installiert wird. Meisenknödel, Futtersäulen oder ans Balkonsims geklemmte Futterhäuser sind also kein Problem. 

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