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GMG: Verbraucherzentrale sieht Gesetzentwurf skeptisch

GMG: Verbraucherzentrale sieht Gesetzentwurf skeptisch

13. Mai 2026
War die Anschaffung der Wärmepumpe ein Fehler? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ordnet den aktuellen Heizungsgesetz-Entwurf aus Verbrauchersicht ein.

Wohnen -Über die Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wurde viel diskutiert, nun liegt ein Gesetzentwurf vor. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie präsentiert damit ein Papier, das der Nachfolger des als „Heizungsgesetz“ bekannten „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) werden soll. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hat es sich aus Sicht von Verbrauchern – also Eigentümern, Vermietern oder Mietern – angeschaut – und ist, vorsichtig gesagt, skeptisch.

Sorgen macht den Verbraucherschützern die darin festgelegte stufenweise Beimischung von klimaneutralen Brennstoffen zu Öl und Erdgas. Denn anders als im aktuell gültigen GEG bleibt der Einbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt. Allerdings müssen ab 2028 Brennstoffhändler schrittweise „teurere, klimaneutrale Brennstoffe beimischen“, so die Verbraucherschützer. „Langfristig entsteht so eine Kostenfalle: Fossile Heizungen bleiben zwar auf dem Papier erlaubt, werden aber über steigende Biobrennstoff-Pflichten, CO2-Bepreisung und Krisenanfälligkeit kontinuierlich teurer.“ Die Experten schätzen daher: „Haushalte werden wahrscheinlich zunehmend auf Öl- und Gasheizungen verzichten. Die Gasnetzkosten bleiben jedoch gleich hoch und müssen zukünftig auf immer weniger Hausanschlüsse verteilt werden.“

Die Abschaffung der 65-Prozent-Regel, wonach Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten seit 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, führe zu mehr Wahlfreiheit. Darin bestehe aber auch ein Risiko: Die Klimaschutzpläne von Kommunen könnten der individuellen Handlungsfreiheit entgegenstehen. Manche Gemeinden hätten den Gasnetzrückbau bereits angekündigt, so die Verbraucherzentrale, andere wollten in den Jahren 2035 bis 2040 bereits klimaneutral sein. Komme es zu einem kommunalen Verbot fossiler Heizungen, würde eine heute eingebaute Heizung maximal 15 Jahre in Betrieb sein. 

Zusammenfassend sehen die Experten den Gesetzesentwurf zwar auf den ersten Blick als verbraucherfreundlich. Im Detail zeige sich jedoch: „Verlagerung der Entscheidungsrisiken auf private Haushalte, Verlängerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, steigende Kosten durch Biogas/ Bioöl, besondere Kostenrisiken für Mieter:innen, Unsicherheit der Förderkulisse, Verschleppung der Gebäudesanierung.“ Das GMG entlaste vor allem die Politik, nicht die Verbraucher. 

Stefan Materne, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, empfiehlt: „Verbraucher:innen sollten weiterhin auf erneuerbare Heiztechniken setzen. Im Jahr 2025 wurden erstmalig mehr Wärmepumpen als fossile Heizungen eingebaut.“ 

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