Iffeldorf erlässt Zweitwohnungssteuer

Als erste Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau hat die Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt-Iffeldorf eine Zweitwohnungssteuer festgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in beiden Gemeindeteilen demnach ein Steuersatz von 15 Prozent auf die jährliche Nettokaltmiete von Häusern und Wohnungen. 

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