Wohnungsverkauf: Was der Mieter muss – und was nicht

An sich muss ein Mieter seinem Vermieter die Wohnung zugänglich machen, wenn sie verkauft werden soll. Das ist im Mietrecht und nicht selten explizit im Mietvertrag geregelt. Tut er das nicht, kann der Vermieter je nach Fall fristlos oder fristgerecht kündigen. Er muss sich aber auch an Regeln halten, wie ein aktuelles Gerichtsurteil bestätigt.

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