Schönheitsreparaturen: Der Fachmann muss nicht sein
Gute Nachricht für Mieter: Um ihrer vertraglich festgelegten Renovierungspflicht nachzukommen, müssen sie nicht zwingend einen Fachmann beschäftigen. Sie dürfen die Reparaturen auch selbst vornehmen, was in den allermeisten Fällen kostengünstiger ist. Das legte der Bundesgerichtshof fest.
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