Mietrecht: Kein Schadensersatz bei Übernahme von Einbauten
Handwerklich begabte Mieter stehen hoch im Kurs. Sie rufen nicht wegen jeder durchgebrannten Glühbirne beim Vermieter an und wissen sich auch zu helfen, wenn der Wasserhahn mal tropfen sollte. Wenn die Vorliebe fürs Anpacken soweit geht, dass ganze Einbauschränke geschreinert oder Böden verlegt werden, kann sich der Vermieter ebenfalls bedanken.
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