Kinderlärm: Im Extremfall Grund für fristlose Kündigung
Auch schreiende oder streitende Kinder sind im täglichen Zusammenleben kein Grund zur Beschwerde. Das sieht auch der Gesetzgeber grundsätzlich so. Er mahnt Duldsamkeit an.
Kinderlärm: Im Extremfall Grund für fristlose Kündigung Weiterlesen