Müllsammelplatz darf weiter als 100 Meter vom Haus weg sein
Anwohner einer Sackgasse können grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ihre Mülltonne zu einem Sammelplatz zu bringen. Dieser Platz darf laut einem aktuellen Gerichtsurteil auch mehr als 100 Meter von den Wohnhäusern entfernt sein.