EVA: Nie mehr die Tonne vergessen
So ziemlich jeder, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kennt das heißkalte Gefühl: Draußen lärmt das Müllfahrzeug und drinnen hat keiner daran gedacht, die Tonne rauszustellen.
So ziemlich jeder, der ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kennt das heißkalte Gefühl: Draußen lärmt das Müllfahrzeug und drinnen hat keiner daran gedacht, die Tonne rauszustellen.
Die Diskussion ist nicht erst seit Einführung der Blauen Tonne im Landkreis Weilheim-Schongau ein Thema: Müssen Mieter oder Vermieter die Kosten übernehmen, wenn bei der Mülltrennung nachgearbeitet werden muss?
Grundsätzlich gelte: Für die Entleerbarkeit von Tonnen ist ihr Besitzer zuständig, nicht der Abfuhrunternehmer. „Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren“, so die EVA.
Anwohner einer Sackgasse können grundsätzlich dazu verpflichtet werden, ihre Mülltonne zu einem Sammelplatz zu bringen. Dieser Platz darf laut einem aktuellen Gerichtsurteil auch mehr als 100 Meter von den Wohnhäusern entfernt sein.
Jeden Winter kommt mindestens einmal der Tag, an dem die Biotonne gar nicht oder nur halb geleert wurde. Der Grund: Tiefsttemperaturen in der Nacht haben den Abfall einfrieren lassen – oder die Tonnendeckel waren zu den Abholzeiten in aller Früh noch so angefroren, dass sie die Mitarbeiter der Abfuhrunternehmen nicht aufbekommen haben.