Kein Kaufvertrag – keine Reservierungsgebühr
Die Gebühr für eine Reservierung einer Immobilie muss unter Umständen zurückgezahlt werden, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Da das Landgericht Köln kürzlich ein entsprechendes Urteil gefällt hat, ist davon auszugehen, dass sich nachgordnete Gerichte an dieser Rechtssprechung orientieren.
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