Eis gewinnt: Winter-Ärger mit dem Biomüll
Grundsätzlich gelte: Für die Entleerbarkeit von Tonnen ist ihr Besitzer zuständig, nicht der Abfuhrunternehmer. „Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren“, so die EVA.
Grundsätzlich gelte: Für die Entleerbarkeit von Tonnen ist ihr Besitzer zuständig, nicht der Abfuhrunternehmer. „Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Bioabfälle festfrieren“, so die EVA.
Eigentümer im Landkreis Weilheim-Schongau erhalten in diesen Tagen Post vom Landratsamt. Der Inhalt: neue Kontrollmarken für Bio- und Restmülltonnen. Wie die kreiseigene Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungs-Gesellschaft (EVA) mitteilt, werden die Marken seit 9. Mai verschickt.
Jeden Winter kommt mindestens einmal der Tag, an dem die Biotonne gar nicht oder nur halb geleert wurde. Der Grund: Tiefsttemperaturen in der Nacht haben den Abfall einfrieren lassen – oder die Tonnendeckel waren zu den Abholzeiten in aller Früh noch so angefroren, dass sie die Mitarbeiter der Abfuhrunternehmen nicht aufbekommen haben.
In den vergangenen Wochen wurde im Weilheimer Stadtgebiet die neue Blaue Tonne für Papierabfall ausgeliefert.