Eigenbedarfskündigung nur für diese Verwandte
Es ist nicht üblich, dass Vermieter laufende Mietverhältnisse kündigen dürfen. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn Vermieter ihr Eigentum selbst bewohnen möchten. Das gilt gleichermaßen für vermietete Häuser und Wohnungen. Die so genannte Eigenbedarfskündigung ist sicherlich der bekannteste Grund, wieso Mieter meist unerwartet aus ihren Mietverhältnissen entlassen werden.
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