Eigenbedarf: Welche Information muss in die Kündigung?
„Eigenbedarf“ bedeutet eigentlich, dass ein Haus- oder Wohnungseigentümer eine Immobilie für sich selbst, einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts, wie es im Gesetz heißt, benötigt. Je nach bisheriger Dauer des Mietverhältnisses ergibt sich eine Frist, bis die Wohnung geräumt sein muss.
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