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Silvesterfeuerwerk: Weilheim appelliert, Schongau verbietet

Silvesterfeuerwerk: Weilheim appelliert, Schongau verbietet

17. Oktober 2025
Ortskundige kennen die Situation: Am Gögerl, rund um den Marienplatz sowie an bestimmten Spazierwegen um Weilheim herum herrscht in der Silvesternacht Ausnahmezustand. Zu diesen Hotspots gesellen sich die einen oder anderen Straßenzüge, die sich als Kern-Feuerwerkszonen etabliert haben.

Lokales Ortskundige kennen die Situation: Am Gögerl, rund um den Marienplatz sowie an bestimmten Spazierwegen um Weilheim herum herrscht in der Silvesternacht Ausnahmezustand. Zu diesen Hotspots gesellen sich die einen oder anderen Straßenzüge, die sich als Kern-Feuerwerkszonen etabliert haben. Während für die einen das Feuerwerk unumstößlich zum Jahreswechsel gehört, ist es für die anderen eine anachronistische Licht- und Lärmverschmutzung. Die Stadt Weilheim bittet nun in einer aktuellen Mitteilung darum, freiwillig auf das Abfeuern von Silvesterraketen und Böllern zu verzichten.

Die Stadt argumentiert mit Klima- und Lärmschutz: „Der Verzicht auf das Silvesterfeuerwerk dient unter anderem dem Schutz der Altstadt, soll zum Klimaschutz beitragen und zudem unnötige Feinstaub- und Lärmbelastungen vermeiden.“ Daher bitte man darum, dass möglichst alle Bürger der Aufforderung nachkommen und ihren Beitrag zum Umweltschutz leisten. Das eingesparte Geld könne laut der Meldung für wohltätige Zwecke eingesetzt werden: „Es wäre begrüßens- und wünschenswert, wenn anstelle der Ausgaben für das Silvesterfeuerwerk eine Umweltorganisation oder andere gemeinnützige Vereinigungen mit einer Spende unterstützt werden würden“, so die Stadt.

Andere Städte schaffen derweil Fakten: Schongau verbietet Feuerwerk per Sprengstoffverordnung, wie einer aktuellen Bekanntmachung zu entnehmen ist. Danach sei das Abbrennen von so genannten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II, vulgo: Silvesterraketen, China-Böller, Sonnenräder oder Heuler, aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes im Bereich der gesamten Altstadt, des Östlichen und Westlichen Stadtgrabens sowie des Sonnengrabens, des „Schwanenweihers“ und im Bereich vor der „Bücherei am Münztor“ sowie auf dem Schlossberg verboten. Verstöße, kündigt die Stadtverwaltung an, würden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet.

Die Landeshauptstadt hat noch keine aktuelle Meldung zu dem Thema herausgegeben. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre werden jedoch auch in München großzügige „Sperrzonen“ für Böller und Silvesterraketen eingerichtet, die sich vor allem auf den Bereich der Innenstadt beziehen. 

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