WG: Vermieter müssen ständigen Wechsel nicht hinnehmen

Recht – Vor allem in Großstädten sind Wohngemeinschaften (WG) ein probates Mittel, trotz hoher Mietpreise an günstig gelegenen Wohnraum zu kommen. Bislang hauptsächlich von Studenten oder Berufseinsteigern als Wohnmodell genutzt, werden angesichts notorisch hoher Mietpreise auch in Kleinstädten zusehends mehr WGs gegründet. Dass eine Wohnung, die für eine WG angemietet wurde, nicht zwingend dynamischen Mitbewohnerwechsel erfahren muss, hat nun das Landgericht Berlin festgelegt. 

In einem aktuellen Fall hatten sich drei Studenten gegen ihre Vermieterin gewandt, die die Zustimmung zum Austausch eines Mitbewohners verwehrte. Die Studenten argumentierten, ihre Vermieterin habe bisher auch immer zugestimmt. Außerdem sei die Wohnung ausdrücklich für eine Wohngemeinschaft angemietet worden. Insofern müsse sie davon ausgehen, dass ihre Bewohner auch regelmäßig wechselten. Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. 

Sie stellten fest, dass eine Wohngemeinschaft auch auf Dauer und Beständigkeit ausgelegt sein kann. Häufige Mieterwechsel seien keine zwingende Eigenschaft für eine WG. Auch sei es unerheblich, ob die Vermieterin früher dem Austausch einzelner Mitbewohner zugestimmt habe oder nicht. Bisherige Entscheidungen hätten keine Aussagekraft für zukünftige Fälle, so dass Gericht.

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