Recht– Wer vorzeitig zurückzahlt, bekommt Rabatt. So lautet die Kurzzusammenfassung einer Gesetzesänderung im Darlehensrecht, die Verbrauchern zu Gute kommt. Gemäß zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Bundesregierung beschlossen, dass Kunden von Kreditinstituten, die ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, ein Recht auf Ermäßigung der Gesamtkosten des Darlehens haben. Der EuGH hatte entschieden, dass diese Ermäßigung auch laufzeitunabhängige Kosten, also Entgelte der Banken für eine einmalig erbrachte Leistung, umfasst.
Eine weitere Änderung sieht vor, dass der Kreditgeber den Kunden direkt über das 14-tägige Widerrufsrecht informieren muss. Damit diese Frist beginnt, müssen die Kreditgeber insbesondere wichtige gesetzliche Pflichtangaben an die Verbraucher übermitteln. Aktuell werden Darlehensnehmer teilweise auf den maßgeblichen Gesetzestext verwiesen. Die Änderungen sehen vor, dass der Kreditgeber künftig alle notwendigen Pflichtangaben direkt in der Widerrufs-Information aufzählen muss. Durch den Abgleich mit den vorgelegten Unterlagen können Verbraucher dann feststellen, ob und wann die Widerspruchsfrist zu laufen begonnen hat, ohne noch einmal im Gesetz nachschauen zu müssen.