Urteil: Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete

Recht – Eine Miete, die mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liegt, ist unangemessen. Diese Zahl nennt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einem aktuellen Urteil. Konkret ging es um eine Anzeige, die ein Mieter beim Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung gestellt hatte. Sein Vermieter verlangte für eine 33,1 Quadratmeter (m²) große Einzimmerwohnung  in Frankfurt, ausgestattet mit Kochnische, fensterlosem Bad mit WC, Flur und Balkon, monatlich 550 Euro kalt, zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 180 Euro. Der Preis lag damit mehr als ein Fünftel über dem, was in der Region üblich ist. 

Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Vermieter wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete zu einer Geldbuße von 3.000 Euro. Die Richter sahen es als erwiesen, dass er das in Frankfurt herrschende Mietwohnungsangebot ausgenutzt habe, so die Richter. Das OLG Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung. Die Richter führten aus, dass eine Miete, die um mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liegt, unangemessen ist.

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