Blätter: Wer muss die Reinigung von Balkonen bezahlen?

Recht – Es mag erquicklichere Themen geben als die Diskussion darüber, wer für die Reinigung einer Abflussrinne aufkommen muss. Beim genauen Blick auf einen Fall, der vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde, beinhaltet das Thema aber eine interessante Frage, nämlich die nach Gerechtigkeit in einem Mehrfamilienhaus.

Dabei hatte sich eine Eigentümerin gegen den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gewehrt, der die Kostenaufteilung für die Reinigung der Balkonabflussrinnen regelte. Danach sollten nämlich die jeweiligen Wohnungseigentümer selbst für die Reinigung ihrer Balkone und folglich auch deren Abflussrinnen aufkommen. Die Eigentümerin argumentierte, dass ihre Wohnung im zweiten Obergeschoss aufgrund eines Baumes auf dem Nachbargrundstück besonders stark von Blätterfall betroffen sei. Dadurch, so ihre Auffassung, würde sie aufgrund dieser Kostenregelung über Gebühr belastet.

Das Gericht sah das anders: Per Beschluss könne eine WEG festlegen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen von den jeweiligen Eigentümern selbst getragen werden müsse. Selbst wenn einige aufgrund der Lage ihrer Balkone stärker von Laubfall betroffen sind als andere, ist eine solche Regelung nicht willkürlich. Folglich muss die Eigentümerin den WEG-Entschluss mittragen. 

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