Recht – Gemäß einer Gesetzesänderung sind ab sofort Wohnungseigentümerversammlungen, kurz WEG-Versammlungen, online und ohne Präsenz der Eigentümer zulässig. Der Bundesrat stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Laut der Novelle können Wohnungseigentümer nun beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ohne physische Anwesenheit von Wohnungseigentümer und Verwaltern stattfinden kann. Für einen gültigen Beschluss braucht es drei Viertel aller abgegebenen Stimmen. In ihrer Art und Weise darf sich die Versammlung allerdings nicht von einer Präsenzversammlung unterscheiden. Vor allem hinsichtlich der Teilnahme und der Rechteausübung muss eine Online-WEG-Versammlung mit einer Präsenzveranstaltung vergleichbar sein, so die Regelung.
Recht: Online-Eigentümerversammlungen beschlossen

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