Mietvertrag: Bestandschutzklausel sinnvoll

Recht– Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sind Mieter relativ machtlos. Gibt der Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung an, das Objekt für sich selbst oder seine Verwandtschaft zu brauchen, müssen Mieter ausziehen. Doch nicht immer ist eine Eigenbedarfskündigung das Ende eines Mietvertrags. 

Wenn beispielsweise eine Bestandsschutzklausel im Vertrag verankert ist, wird dem Mieter damit erhöhter Schutz eingeräumt. Entsprechend sind Mieter gut beraten, wenn sie diese Klausel in einen Mietvertrag einpflegen lassen. So darf das Mietverhältnis laut Regelung lediglich in besonderen Ausnahmefällen und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Außerdem darf der Vermieter nur dann kündigen, wenn „wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen“. 

Damit ist beispielsweise ausgeschlossen, dass der Vermieter wegen Eigendbedarfs kündigen kann, um die Wohnung oder das Haus als Zweitwohnsitz zu nutzen.

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