Recht – Kommunen können ab sofort leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Das hat der Bundestag mit einem Gesetz zur Mobilisierung von mehr Bauland beschlossen. Damit wurden die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt. So soll vor allem in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt leichter auf zusätzlichen Flächen zugegriffen werden können.
So genannte „Sektorale Bebauungspläne“ sollen dabei helfen, dass Gemeinden leichter Flächen für Wohnbebauung ausweisen können. Außerdem können sie vorschreiben, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen können auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – vor allem die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.
Für den Schutz von Mietern vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen wird bis maximal 31. Dezember 2025 ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt. Das gibt den Gemeinden eine rechtliche Grundlage, um Umwandlungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu untersagen. Dies war bisher nur in so genannten Milieuschutzgebieten möglich. Für den Schutz von Kleineigentümern sieht der Beschluss des Bundestags Ausnahmen für Häuser mit drei bis 15 Wohnungen vor. Die Entscheidung liegt hier bei den Ländern, wo sie sich selbst in dieser Spanne einordnen möchten.