Recht– Für Gebäude mit größeren Parkflächen gelten neue Regeln. Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Infrastruktur für E-Fahrzeuge verbessern soll.
So gilt bei einem Neubau oder einer größeren Renovierung von Gebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ab sofort, dass bei Wohngebäuden jeder Stellplatz und bei Gewerbegebäuden jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Außerdem ist auf Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Nach dem 1. Januar 2025 muss bei jedem Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein.
Ausnahmen sind vorgesehen für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden. Außerdem gilt die Regelung nicht für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten der Renovierung überschreiten.