Recht– Socken haftete lange Zeit der Ruch eines einfallslosen Weihnachtsgeschenks an. Wie aktuelle Zahlen nahelegen, waren warme Socken, Thermo-Unterwäsche und Hausschuhe im vergangenen Jahr gefragte Ware. Anzunehmen, dass sich so manch’ einer über eine zusätzliche Hülle zum Weihnachtsfest gefreut hat. Ein Grund für diesen Sinneswandel, was den Wert eines Geschenks angeht, sind mit Sicherheit die hohen Energiekosten.
Viele Heizungen in der Bundesrepublik bleiben weiterhin kalt. Oder werden allenfalls auf lauwarm gestellt. Gas und Öl sind Mangelware, aber auch Pellets und Strom kosten in dieser Heizperiode ein Vielfaches gegenüber dem Vorjahr. Sorgen, für die Heizung nicht bezahlen zu können, machen sich vor allem jene, die in den gängigen Statistiken als „Geringverdiener“ klassifiziert werden. Das sind laut „Tagesschau“, die sich wiederum auf eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung beruft, immerhin ein gutes Fünftel aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Was die wenigsten wissen: Auch, wer ein Einkommen und somit normalerweise keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, kann Anspruch auf Unterstützung im Monat der Heizkostenabrechnung haben. Das gilt selbstverständlich auch für alle, die anstatt einer jährlichen Abrechnung einen monatlichen Abschlag zu begleichen haben – auch sie könnten Anspruch auf ergänzende Leistungen haben. Das teilt die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetpräsenz mit und macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass ausschließlich Heizkosten übernommen werden. Kosten für Strom – als börsengehandeltes Produkt ebenfalls den Schwankungen des Markts unterworfen – werden nur dann übernommen, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird.
Informationen darüber, wer Anspruch hat, und wie ein Antrag zu stellen ist, finden sich hier (Link).