Recht – Eine vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung für die Zeit der Fußball-Europameisterschaft betrifft zwar eigentlich nur öffentliche Veranstaltungen, hat aber doch direkte Auswirkungen aufs private Wohnen. Der Beschluss macht es nämlich möglich, in der Zeit vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 auf kommunaler Ebene den nächtlichen Lärmschutz zu lockern, um Public Viewing auch für Spiele zu ermöglichen, die nach 21 Uhr angepfiffen werden. Die endgültige Entscheidung, ob und wo Public Viewing erlaubt ist, treffen die Kommunen selbst.
Die Auswirkungen der Regellockerung betreffen alle, die in der Nähe von Orten wohnen, wo Public Viewing angeboten wird: Kneipen, Biergärten, Lokale oder öffentliche Plätze. Ist eine solche öffentliche Veranstaltung angemeldet und genehmigt, müssen Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häusern oder Gartengrundstücken in der Nähe der Veranstaltung eine entsprechende nächtliche Geräuschkulisse hinnehmen. Experten weisen darauf hin, dass daraus aber nicht abgeleitet werden darf, dass dies auch für private Veranstaltungen gilt. Wer also mit Freunden in der Wohnung, auf dem Balkon oder auf der Terrasse späte Spiele gemeinsam ansehen möchte, muss sich nach den gängigen Regeln nachbarschaftlichen Miteinanders richten.
Natürlich wird es schon gröberen Unfug brauchen, dass geselliges Miteinander während einer Europameisterschaft im eigenen Land zu ernsthaften nachbarschaftlichen Verwerfungen führt. Und doch ist jedem zu raten, der zu Hause in größerer Runde Fußball schauen möchte, die Nachbarn zu informieren, insbesondere auf Kinder und Senioren zu achten und im Zweifel einfach nach drinnen zu gehen. Oder eben gleich die ganze Nachbarschaft einladen. Wie immer gilt: Gesunder Menschenverstand, grundsätzliche Freundlichkeit und Rücksichtnahme verhindern Nachbarschaftsstreitigkeiten.