Recht – Seit die Bundesregierung 2021 die so genannte CO2-Abgabe eingeführt hat, steht die Regelung in der Kritik. Da sie bislang nur die Verbraucher belastet hat, kamen diejenigen ungeschoren davon, die darüber entscheiden, wie ein Haus beheizt wird: die Haus- oder Wohnungseigentümer. Mieterinnen und Mieter, so die Argumentation der Kritiker, könnten allein mit ihrem Heizverhalten Energie sparen – an den Rahmenbedingungen allerdings nichts ändern. Mit einer Neuregelung werden ab 1. Januar 2023 auch Vermieter belastet.
Die neue CO2-Abgabe wird nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Als Maßstab gilt die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei spielt die energetische Beschaffenheit eines Hauses eine große Rolle. Je weniger klimafreundlich ein Haus ist, desto mehr zahlt der Vermieter. Im schlechtesten Fall muss er bis zu 95 Prozent der Abgabe übernehmen. Ausnahmen sind vorgesehen für Gebäude mit Denkmalschutz, wenn etwa weitreichende energetische Sanierungen unmöglich sind. Auch bei Gewerbeobjekten gibt es die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Der Gesetzgeber sieht hier eine Aufteilung von 50 Prozent vor, es sei denn, es wird anderweitiges vereinbart.
„Die neue Regelung hebt die Aufgabe von Vermieterinnen und Vermietern hervor, Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen“ so die Bundesregierung in einer Verlautbarung. Gleichzeitig bleibe die Eigenverantwortung der Mieterinnen und Mieter bestehen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird.