Recht– Amtsgerichte müssen sich mit so manch’ kuriosem Nachbarschaftsstreit beschäftigen. Aber auch Zwistigkeiten zwischen Vermietern und ihren Mietern landen nicht selten vor Gericht – einige durchaus mit Unterhaltungswert. Dazu zählt wohl auch folgender Fall, mit dem sich das Amtsgericht Frankfurt am Main auseinandersetzen musste. Eine Mieterin störte sich am ausgehängten Putzplan. Ausgearbeitet durch das hochbetagte Vermieterehepaar, wies er die unverheiratete Mieterin als „Fräulein“ aus. Darin sah die derart Titulierte eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Verstoß gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihr Beziehungsstatus, so die Mieterin, gehe ihre Nachbarn nichts an; außerdem sei der Begriff im Jahr 1972 offiziell abgeschafft worden.
Das Gericht teilte diese Rechtsauffassung nicht und wies die Klage ab. Weder sei die Mieterin in ihrer Ehre verletzt, noch liege eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen vor, da ein Putzplan, zumal handschriftlich erstellt und im Treppenhaus ausgehängt, keine Datenverarbeitung im Sinne des Gesetzes darstellt. Allenfalls handle es sich bei der Angelegenheit um ein subjektives Ärgernis, „das die justiziable Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht“.