BGH: Jahresentgelt für Bausparer nicht rechtens

Recht– Vor gut einem Jahr hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle darauf hingewiesen, dass Bausparkassen auch in der Anspar-Phase von Verträgen kein Entgelt für die Kontoführung verlangen dürfen (wir berichteten in diesem Beitrag). Mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird diese Entscheidung von oberster Stelle bekräftigt.

Mit seinem Urteil erklärte die höchste deutsche Instanz die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, nach der in der Anspar-Phase von Bausparverträgen ein sogenanntes Jahresentgelt erhoben wird, für unwirksam. Sie sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteilige Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, so das Gericht. 

Mit dem Jahresentgelt würden Kosten für Verwaltungstätigkeiten auf Bausparer abgewälzt, die die Bausparkasse aufgrund einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zu erbringen hat.

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