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Gericht: Geschützter Baum geht vor Photovoltaik-Rentabilität

Gericht: Geschützter Baum geht vor Photovoltaik-Rentabilität

20. August 2026
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte sich mit einem interessanten Fall zu beschäftigen, in dem der Erhalt eines Baumes gegen den Nutzen einer Photovoltaik-Anlage aufzuwiegen war.
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Recht – Was ist wichtiger und vor allem besser fürs Klima: eine etwa 50 Jahre alte Waldkiefer oder eine Photovoltaikanlage? Diese Rechnung hatte das Verwaltungsgericht Berlin aufzumachen und kam zu dem Schluss: Baum sticht Photovoltaik. Zumal dieser spezielle Baum auch noch geschützt war.

Der Eigentümer eines Einfamilienhauses in Berlin hatte geklagt, weil ihm das zuständige Bezirksamt die Fällung einer circa 50 Jahre alten Waldkiefer auf seinem Grundstück nicht erlaubt hatte. Der Baum weist einen Stammumfang von mehr als zwei Metern auf und wächst so hoch, dass sein Schatten auf das Hausdach fällt. Dadurch lieferte eine Photovoltaikanlage, die der Eigentümer installiert hatte, weniger Leistung als erhofft. Das Gericht lehnte die Klage ab; das Bezirksamt hatte nach seiner Auffassung den Antrag zu Recht abgelehnt. 

Besonders an diesem Urteil ist, dass hier zwei Staatsziele aufeinandertreffen: Einerseits misst der Gesetzgeber dem Ausbau erneuerbarer Energien erhebliche Bedeutung bei. Er räumt ihm aber gleichwohl in Fällen, in denen sich zwei verfassungsrechtlich geschützte Belange gegenüberstehen, keinen grundsätzlichen Vorrang ein. Der Naturschutz ist ebenso wie der Klimaschutz im Grundgesetz als Staatszielbestimmung vorgesehen. 

Die Richter argumentierten: „Im konkreten Fall war das öffentliche Interesse an dem Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Photovoltaikanlagenbetreibers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner Anlage.“ Der Baum sei vital und verkehrssicher, weise nur geringe Schäden auf und habe eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als hundert Jahren. „Demgegenüber entspricht die aus der Verschattung folgende Minderleistung der Photovoltaikanlage höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts.“ Die wirtschaftliche Rentabilität der Anlage stelle keinen berücksichtigungsfähigen öffentlichen Belang dar.

Experten empfehlen, vor der Installation einer Photovoltaik- beziehungsweise einer Solaranlage zu prüfen, ob geschützte Bäume die Nutzung beeinträchtigen könnten.

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