Wohnen – Die Mietpreisbremse soll bleiben. Die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig (SPD), hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den die Bundesregierung beschlossen hat. Er wird über die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in den Bundestag eingebracht und dort abgestimmt werden. Dieses klare Bekenntnis zur Aufrechterhaltung gesetzlicher Regeln zur Miethöhe trifft auf unterschiedliche Resonanz.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt und gilt seither in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie besagt, wie im Internetauftritt des Bundesjustizministeriums nachzulesen ist: „Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits über diesem Betrag lag, so ist grundsätzlich die Höhe der Vormiete für die Mietpreisbremse maßgeblich. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen und wird anhand der tatsächlichen Marktlage ermittelt oder an dieser orientiert. Vielerorts geben Mietspiegel Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete.“ Die Justizministerin dazu: „Wohnen darf kein Luxusgut werden. Deshalb ist die Verlängerung der Mietpreisbremse der erste Gesetzentwurf, den ich vorlege. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren. Denn Ende des Jahres läuft die geltende Mietpreisbremse aus. Mieterinnen und Mieter brauchen Schutz, und den bekommen sie. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.“
Der Mieterschutzbund begrüßt diese Haltung. „Wir erwarten nun Volldampf bei der Umsetzung in den nächsten Wochen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Zeitgleich, mahnt er an, müssten bestehende Umgehungsmöglichkeiten wie das möblierte Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten gestoppt werden – so, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Die Mietpreisbremse gilt laut Mieterschutzbund in 415 Gemeinden in Deutschland und betreffe damit rund 30 Prozent der Gesamtbevölkerung, also rund 26 Millionen Menschen. „Die Mietpreisbremse muss auch weiterhin alle Vermieter adressieren, denn die vielen betroffenen Mieterinnen und Mieter müssen auch über das Jahr 2025 hinaus vor überzogenen Wiedervermietungsmieten geschützt werden, und zwar egal wer ihr Vermieter ist“, so Siebenkotten.
Eine gänzlich andere Sichtweise auf die Thematik hat der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V., „Haus & Grund“. Die Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern kritisiert die Verlängerung der Regelung, die ohne die geplante Verlängerung Ende 2025 ausgelaufen wäre, ausdrücklich als „Fehler“. „Haus & Grund“-Präsident Kai Warnecke sieht schwerwiegende Konsequenzen: „Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ Die bessere Lösung sei, so Warnecke, mehr Wohnungsbau: „Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer.“ Von all dem sei bisher wenig zu sehen.“ Zudem wirke die Regelung nicht zielgenau: „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger.“ Das überlegenere Mittel der Wahl ist in seinen Augen: Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere.




