Recht – In Frankfurt am Main hat eine Immobiliengesellschaft jahrelang zu hohe Mieten kassiert und muss einen Teil davon zurückzahlen. Hohe Mieten gibt es auch in der Region – und doch lässt sich das Prinzip nur bedingt anwenden.
Es kommt nicht oft vor, dass Pressemitteilungen des Frankfurter Amts für Wohnungswesen in der bundesweiten Berichterstattung auftauchen. Diese Meldung aber hat es geschafft: „Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main hat erneut ein Verfahren wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erfolgreich abgeschlossen“, heißt es darin. „Mieterinnen und Mieter einer Studierenden-Wohngemeinschaft im Nordend wurden dabei von ihrer Vermieterin, einer ausländischen Immobiliengesellschaft, 26.689,80 Euro zurückerstattet.“ Das Amt für Wohnungswesen schütze den lokalen Wohnungsmarkt und verfolge Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht.
Die Bewohner der WG hatten sich an die Behörde gewandt, um prüfen zu lassen, ob die Miete für ihre Wohnung in diesem Zusammenhang zu hoch angesetzt war. Konkret ging es um den Zeitraum von Oktober 2021 bis Ende Juli 2025. Tatsächlich: Die Mietforderung überstieg die ortsübliche Vergleichsmiete bis zu 103 Prozent. „Dieses deutliche Missverhältnis im ohnehin stark angespannten Wohnungssegment für Studierende stellt eine klare Mietpreisüberhöhung dar“, so die Mitteilung. Die Leiterin des Amts für Wohnungswesen rät, sich zu trauen, Mietpreisüberhöhungen konsequent anzuzeigen. „Auf kommunaler Ebene sind die Wohnungsämter wichtige Ansprechpartner gegen überteuerte Mieten“, so Katharina Wagner. „Unser Online-Mietspiegel-Rechner bietet die besten Anhaltspunkte zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung.“
Hohe Mieten sind nicht nur in der hessischen Metropole ein Problem. Auch in Bayern, konkret in München und dem Umland, gehören hohe Mieten zum Alltag. Während Mieter in München ebenfalls die Möglichkeit haben, mittels eines Online-Rechners herauszufinden, ob ihre Miete zu hoch ist, sieht es im Umland anders aus. Natürlich: Gesetze gelten überall, das Problem aber ist eine verlässliche Vergleichsgröße. Während Städte mit über 50.000 Einwohnern laut Mietspiegelreformgesetz dazu verpflichtet sind, einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, bleibt es kleineren Gemeinden selbst überlassen.
Selbstverständlich gilt bei Mietverträgen immer und überall: Wucher oder Sittenwidrigkeit ist verboten. Ohne verlässliche Vergleichswerte und ein Amt als Fürsprecher sind Mieter jedoch oft auf sich allein gestellt und müssen im Zweifel selbst gegen ihre Vermieter vorgehen.




