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Mehr Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

Mehr Ladesäulen für Elektrofahrzeuge

17. Oktober 2025
Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss ab sofort mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden.

Recht – Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben einem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität zugestimmt. 

Das bedeutet für Bauwerber konkret: Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss ab sofort mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und zusätzlich ein Ladepunkt errichtet werden. Für Nicht-Wohngebäude gilt die selbe Regel. Als Schwelle dafür sind allerdings sechs Stellplätze festgelegt. Bauherren oder Immobilieneigentümer, deren Gebäude in räumlichem Zusammenhang stehen, können gemeinsam bestimmte Anforderungen aus dem Gesetz erfüllen. So besteht etwa die Möglichkeit, zusammen Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Viertel zu errichten. 

Das Gesetz gilt nicht für Nicht-Wohngebäude kleiner und mittlerer Unternehmen, die weitgehend selbst genutzt werden. Auch sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur in bestehenden Gebäuden sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes überschreiten.

Übrigens – für die Errichtung von Ladesäulen gibt es derzeit attraktive Förderungen: E-Auto: 900 Euro für privaten Ladepunkt | Anders Wohnen Immobilien Hausverwaltung (anders-wohnen.com)

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