Lokales

airbnb: Genehmigungsfreie Zweckentfremdung?

Plattformen, über die Privatpersonen ihre Wohnungen oder einzelne Zimmer tageweise an Geschäftsreisende oder Touristen vermieten, gibt es längst so einige. Der Vorreiter ist das amerikanische Unternehmen „airbnb“, das eine Verkürzung von „Airbedandbreakfast“ (englisch: Luftmatratze und Frühstück) im Namen trägt, und Synonym für eine eine Art zu verreisen geworden ist.

airbnb: Genehmigungsfreie Zweckentfremdung? Weiterlesen

Nach oben scrollen