Weilheim: Hebesätze für Grundsteuer deutlich erhöht

Lokales – Post von der Stadt erhalten in diesen Tagen so einige Weilheimer Immobilienbesitzer. Genauer gesagt sind es Haus-, Wohnungs-, Flur- und Grundstücksbesitzer, die darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass der Stadtrat in seiner März-Sitzung beschlossen hat, den Hebesatz für die Grundsteuer A ab dem laufenden Haushaltsjahr auf 380 und den der Grundsteuer B auf 400 Prozentpunkte anzuheben. Bislang galten 340 beziehungsweise 360 Punkte. Der Grund dafür ist laut Zeitungsberichten die maue Finanzlage der Stadt. 

Grundsteuer A steht für „agrarisch“, Grundsteuer B für „baulich“. Während erstere für forst- und landwirtschaftliche Flächen erhoben wird, wird Baugrund oder bereits bebauter Grund nach der Kategorie „B“ besteuert. Die Grundsteuer errechnet sich allgemein aus einem Einheitswert, den das jeweilige Bundesland festlegt, und aus dem Hebesatz, den die jeweiligen Gemeinden festlegen. 

Die Grundsteuer-Erhörung auf Weilheimer Flur hat demnach nichts mit der Grundsteuererklärung zu tun, den alle Bundesbürger bis zum Jahreswechsel beziehungsweise gemäß der jeweiligen Fristverlängerung abgeben mussten. Während die darin ermittelten Werte dazu dienen, den ersten Faktor der Rechnung neu zu definieren, wird mit der aktuellen Weilheimer Grundsteuer-Erhörung der zweite Faktor definiert. Besteuert wird aktuell zu den geltenden bayerischen Sätzen. Konkret blicken Weilheimer Immobilienbesitzer also auf zwei Erhöhungen: Eine, die von der Gemeinde aktuell beschlossen wurde und – sehr wahrscheinlich – eine in den kommenden Jahren, die vom Bund beziehungsweise den Ländern ausgeht.  Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung

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