Iffeldorf erlässt Zweitwohnungssteuer

Lokales– Als erste Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau hat die Verwaltungsgemeinschaft Seeshaupt-Iffeldorf eine Zweitwohnungssteuer festgesetzt. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in beiden Gemeindeteilen demnach ein Steuersatz von 15 Prozent auf die jährliche Nettokaltmiete von Häusern und Wohnungen. 

Nacheinander berieten erst die Seeshaupter und, einen Tag später, die Iffeldorfer Gemeinderäte über diesen Schritt. Das Ergebnis hätte nicht eindeutiger ausfallen können: Alle 15 Räte in Seeshaupt wie auch die zwölf in Iffeldorf stimmten einmütig für die neue Abgabe. Sie trifft alle Einwohner, deren erster Wohnsitz sich nicht in einer der beiden Seegemeinden befindet. Insgesamt machen dort Zweitwohnsitze gut zehn Prozent der gemeldeten Hauptwohnsitze aus. Konkret bedeutet das: In Seeshaupt dienen 316, in Iffeldorf 256 Häuser und Wohnungen überwiegend als Ferien- oder Wochenenddomizil. 

Makler betrachten diese Entwicklung, die sich vor allem in der Nähe der großen und kleinen Seen im Süden von München abspielt, mit Sorge. Sie sehen darin einen Faktor, der den ohnehin stark angespannten Wohnungsmarkt weiter verschärft. Gemeinden haben gleich zwei Probleme damit: Erstens Steuereinbußen und zweitens die Aussicht, irgendwann zu reinen Fremdenverkehrsorten oder Feriensiedlungen zu werden. 

Im Sitzungsprotokoll der Gemeinde Iffeldorf ist dazu festgehalten: „In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass mit einer Steuer grundsätzlich auch Lenkungsziele jenseits des Zwecks der Einnahmeerzielung verfolgt werden dürfen.“ Somit könne und dürfe die Zweitwohnungssteuer auch den Zweck verfolgen, Zweitwohnsitze zu reduzieren. So werde in der Folge Wohnraum für Dritte frei.

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