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Landkreis: Neue Marken für Bio- und Restmülltonnen

Landkreis: Neue Marken für Bio- und Restmülltonnen

17. Oktober 2025
Eigentümer im Landkreis Weilheim-Schongau erhalten in diesen Tagen Post vom Landratsamt. Der Inhalt: neue Kontrollmarken für Bio- und Restmülltonnen. Wie die kreiseigene Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungs-Gesellschaft (EVA) mitteilt, werden die Marken seit 9. Mai verschickt.

Lokales– Grundstückseigentümer im Landkreis Weilheim-Schongau erhalten in diesen Tagen Post vom Landratsamt. Der Inhalt: neue Kontrollmarken für Bio- und Restmülltonnen. Wie die kreiseigene Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungs-Gesellschaft (EVA) mitteilt, werden die Marken seit 9. Mai verschickt. Daher sollten sie zwischenzeitlich zugestellt sein. 

Um für den Abholdienst kenntlich zu machen, dass für die jeweilige Tonne die fällige Müllgebühr bezahlt wird, müssen Mülltonnen zwingend mit dem kleinen Sticker versehen sein. Auf ihm ist das bezahlte Volumen und die Art der Tonne vermerkt. „Passen Tonne und Kontrollmarke nicht zusammen oder wurde eventuell gar keine Kontrollmarke angebracht, wird ein Beanstandungszettel an der Tonne angebracht, um auf diesen Mangel hinzuweisen“, heißt es in der Mitteilung. Im Wiederholungsfall bleibe die Tonne ungeleert stehen.

Nötig wird der regelmäßige Austausch der Kontrollmarken durch Verschleiß. Die Müllgefäße sind ganzjährig dem Wetter ausgesetzt, weshalb sich die kleinen Aufkleber nach einer gewissen Zeit ablösen beziehungsweise abnutzen. Um einer Verwechslung vorzubeugen, wird ihr Erscheinungsbild immer wieder geändert: Statt bislang rund und in den Farben rot und grün gehalten, sind sie nun eckig und rot- beziehungsweise blau gestreift. 

Für die blauen Papiertonnen und Container sowie für große Restmüllcontainer gibt es übrigens keine neuen Marken. Bio- und Restmülltonnen sollten so schnell wie möglich mit den neuen Aufklebern beklebt werden. Zwar wird der Müll bis Ende Juli noch regulär abgeholt, danach aber bleiben die Tonnen stehen. Der Verlust der zugesandten Marken muss beim Landratsamt gemeldet werden; für neue Marken werden 10 Euro fällig.

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