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Hausratversicherung: Fahrräder nicht immer geschützt

Hausratversicherung: Fahrräder nicht immer geschützt

17. Oktober 2025
Fahrräder stehen – wie seinerzeit ihre deutlich schlichteren und günstigeren Vorfahren – unabgesperrt in Vorgärten, lehnen an Hauswänden oder sind mit einem Alibi-Nummernschloss zwischen Rahmen und Reifen gesichert. Glorreiche Zustände für Fahrraddiebe – und die gibt es wieder. Denn, das ist die traurige Folge der Preisentwicklung auf dem Fahrradsektor, Diebstähle lohnen sich wieder.

Recht – Die Zeiten, in denen ein neuer Drahtesel für ein paar hundert Euro zu haben war, sind eindeutig vorbei. Aktuelle Fahrräder haben ein Komfort-Level erreicht, von dem noch vor zehn Jahren nur zu träumen war. Die zusätzliche Verkehrssicherheit, die Laufruhe, das ergonomische Gestell oder die Möglichkeit, größere Lasten zu transportieren, macht sich allerdings beim Preis bemerkbar. Durch die Decke gehen die Preise, sobald das Fahrrad außerdem eine elektrische Unterstützung eingebaut hat. So werden Verkehrsmittel oft zu Wertgegenständen und sollten auch so behandelt werden. Das Gegenteil ist oft die Regel: Fahrräder stehen – wie seinerzeit ihre deutlich schlichteren und günstigeren Vorfahren – unabgesperrt in Vorgärten, lehnen an Hauswänden oder sind mit einem Alibi-Nummernschloss zwischen Rahmen und Reifen gesichert. Glorreiche Zustände für Fahrraddiebe – und die gibt es wieder. Denn, das ist die traurige Folge der Preisentwicklung auf dem Fahrradsektor, Diebstähle lohnen sich wieder.

Entsprechend professionell gehen sie vor, wie die Polizei in aktuellen Meldungen immer wieder mitteilt. Wie früher aufwendig Fahrräder an Ort und Stelle zu knacken, ist gar nicht mehr notwendig. Die Diebe fahren vor, wuchten Zweiräder über Zäune, laden Sie auf einen Transporter und kümmern dann in aller Seelenruhe in einer abgelegenen Werkstatt und etwaige Ring- oder Zahlenschlösser. Auch in abgeschlossenen Garagen oder Kellern sind unversperrte Fahrräder leichte Beute. Über den alten Klingeltrick („Post für ihren Nachbarn!“) gelangen die Diebe in Keller, öffnen Tiefgaragentore und nehmen gezielt wertvolle Räder mit – unbehelligt und oft am helllichten Tag. Nicht nur deshalb ist es wichtig, sein Fahrrad auch in der eigenen Fahrradgarage, im Keller, in der Tiefgarage oder im überdachten Fahrradständer vor dem Mietshaus sorgsam abzuschließen.

Neben der Verwendung eines professionellen Fahrradschlosses empfiehlt es sich, Fahrräder zu versichern. Hierfür stehen spezielle Versicherungen zur Verfügung, jedoch greift häufig auch die Hausratversicherung. Grundsätzlich gilt: Über eine Hausratversicherung sind Fahrräder und Pedelecs nur gegen Einbruchdiebstahl versichert. Sie müssen also aus verschlossenen Räumen, etwa einer abgeschlossenen Garage oder einem Keller, gestohlen werden, damit der Schutz greift. Auch Pedelecs mit einer Motorleistung bis zu 250 Watt sind mitversichert, da sie rechtlich als Fahrräder gelten. Dabei gilt: Wenn im Mietvertrag die Nutzung eines gemeinschaftlichen, abgeschlossenen Fahrradraums festgehalten ist, besteht auch die Pflicht, diesen zu nutzen. Aber auch hier sollte das Rad zusätzlich mit einem eigenen Fahrradschloss gesichert werden, um im Schadensfall keine Probleme mit der Versicherung zu riskieren, raten Experten.

Problematisch wird es, wenn ein Fahrrad oder Pedelecs im öffentlichen Raum, also am Bahnhof oder vor einem Geschäft, geklaut werden. Dieser so genannte einfache Diebstahl ist nicht automatisch in der Versicherungspolice enthalten. Es lohnt sich, an dieser Stelle in die Unterlagen zu schauen, um zu prüfen, ob etwaige Tages- oder vielmehr Nachtzeiten ausgeschlossen sind oder ob die Verwendung eines bestimmten Schlosses Vorschrift ist. 

Es lohnt sich daher, mit der Versicherungsagentur seines Vertrauens zu sprechen, ob sich eine so genannte zusätzliche „Fahrradklausel“ lohnt. Zwar kostet diese Erweiterung zusätzlich, ist aber in vielen Fällen – etwa bei hochwertigen, neuen Fahrrädern eine lohnenswerte Ausgabe.  

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