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Grundsteuerreform: Wieso, weshalb, warum? 

Grundsteuerreform: Wieso, weshalb, warum? 

17. Oktober 2025
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das haben alle, die zum 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstückes waren, bereits mitbekommen. Im Frühjahr haben die Finanzämter eine Information verschickt, in der auf die Änderung hingewiesen wurde. 

Recht– Die Grundsteuer wurde reformiert. Das haben alle, die zum 1. Januar 2022 Eigentümer eines Grundstückes waren, bereits mitbekommen. Im Frühjahr haben die Finanzämter eine Information verschickt, in der auf die Änderung hingewiesen wurde. 

Was bedeutet die Grundsteuerreform und warum ist sie notwendig? 

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Einheitswerte, nach denen die Grundsteuer erhoben wird, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde hauptsächlich, dass sie veraltet sind und Steuerzahler infolgedessen ungleich behandelt werden. Bayern hat sich bereits für ein neues Modell entschieden, nach dem ab dem Jahr 2025 abgerechnet wird. Dabei spielen ausschließlich die Flächen der Grundstücke und des Gebäudes in Verbindung mit der Nutzung eine Rolle. Wert, Lage, Alter und Zustand der Immobilie sind unerheblich.

Was ist jetzt zu tun? 

Wer eine Immobilie besitzt, muss tätig werden. Konkret bedeutet das, dass zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben ist. Darin wird abgefragt, wer welche Immobilien zum Stichtag 1. Januar 2022 besitzt. Das betrifft Grundstücke mit Einfamilien-, Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen ebenso wie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. 

Wie geht es weiter?   

Die Städte und Gemeinden in Bayern berechnen auf Basis der erhobenen Daten einen regional unterschiedlichen Hebesatz, der ab 1. Januar 2025 gilt. Die „neue“ Grundsteuer ist also erst in drei Jahren erstmals zu zahlen. 

Die Grunsteuererklärung kann auf drei verschiedene Arten eingereicht werden: Online über das ELSTER-Portal; als graues PDF-Formular, online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt; oder als grünes Papier-Formular, abzuholen bei Finanzämtern, Städten und Gemeinden.

UPDATE: Es gibt eine Fristverlängerung! Weitere Infos finden Sie hier

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